Corona-Informationen

Hotel & Restaurant Zur Goldenen Sonne – Quedlinburg

Gemäß Landesverordnung sind ab dem 03.04.2022 alle Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen zum Aufenthalt im Hotel und im Restaurant aufgehoben.

Aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme empfehlen wir unseren Gästen weiterhin das Tragen eines Mund-Nasenschutzes.

Seit dem 04.03.2022 gelten in unserem Hotel und im Restaurant wieder die 3G-Regeln!

Im Hotelbereich gilt:

  • Bei Anreise (Check IN) ist von allen Gästen* vorzulegen:
    • der Nachweis der Covid-19 Genesung, nicht länger als 6 Monate zurück liegend oder
    • der Nachweis der 2-maligen Covid-19 Impfung (als App, Zertifikat oder Impfpass) , die mindestens 14 Tage zurückliegt
    • der Nachweis eines negativen Corona-Tests (nicht älter als 24 Stunden)
    • ein gültiger Lichtbildausweis 
      • wir können vor Ort KEINE Selbsttest durchführen und bitten um Ihr Verständnis
    • Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr (Nachweis des Alters erforderlich!).
  • Im Hotel besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-/Nasenschutz oder einer FFP2-Maske.
  • Die bereitgestellten Desinfektionsspender sind von allen Gästen beim Betreten des Hauses zu nutzen.
 

Im Restaurantbereich gilt:

  • Die bereitgestellten Desinfektionsspender sind von allen Gästen beim Betreten des Hauses zu nutzen.
  • Auf dem Weg von und zum Tisch besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-/Nasenschutz oder einer FFP2-Maske.
  • Jeder Gast ist verpflichtet sich über den QR-Code am Tisch zu registrieren.
  • Jeder Gast hat einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Gästen einzuhalten.
  • In der Innengastronomie (Lobby, Restaurant, Mathilde, Vereinsstube & Festsaal) sind vorzulegen:
    • der Nachweis der Covid-19 Genesung, nicht länger als 6 Monate zurück liegend oder
    • der Nachweis der 2-maligen Covid-19 Impfung (als App, Zertifikat oder Impfpass) , die mindestens 14 Tage zurückliegt 
    • der Nachweis eines negativen Corona-Tests (nicht älter als 24 Stunden)
    • ein gültiger Lichtbildausweis 
      • wir können vor Ort KEINE Selbsttest durchführen und bitten um Ihr Verständnis.
    • Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr (Nachweis des Alters erforderlich!).
 
 

In der Stadt Quedlinburg können Sie an folgenden Stellen einen Schnelltest durchführen lassen:



      • Lindenstraße 10b | Montag – Sonntag 10:00 – 18:00 Uhr | ohne Termin | nur mit der App ePassGo
      • Marktstraße 11 | Montag – Sonntag 11:00 – 18:00 Uhr | ohne Termin | nur mit der App ePassGo
      • Parkplatz “An den Fischteichen” | Montag – Sonntag 07:00 – 22:00 Uhr | nur mit der App ePassGo
      • Parkplatz Carl-Ritter-Straße | Montag – Sonntag 09:00 – 19:00 Uhr | ohne Termin (Online-Terminvergabe) | ohne App 
 

So schützen wir unsere Gäste:

  • Die Reinigung und Lüftung der Zimmer erfolgt in Abwesenheit der Gäste.
  • Sie haben die Möglichkeit auf das Housekeeping zu verzichten. Unser Zimmerdamen betreten dann Ihr Zimmer während Ihres Aufenthaltes nicht. Auf Wunsch werden Ihnen jedoch jederzeit frische Handtücher aufs Zimmer gebracht. Bitte informieren Sie die Rezeption beim Check-In über Ihre Wahl.
  • Nach der Abreise desinfizieren wir jedes Zimmer und lüften es ausgiebig.
  • Im Restaurantbereich werden die Tische nach jedem Gast gereinigt und desinfiziert.
  • Alle öffentlichen Räume und Hotelflure werden täglich desinfiziert.
  • Wir verzichten auf alle nicht notwendigen Gegenstände in den Zimmern sowie auf den Restauranttischen. Bitte informieren Sie uns, falls Sie etwas benötigen.
 
Weitere Informationen rund um das Thema Corona in der Welterbestadt Quedlinburg erhalten Sie auf der Website der Touristeninformation Quedlinburg. Bitte klicken Sie hier.